Werkstatt/Betriebsgelände
24.04.2024
Max Mustermann, Sicherheitsbeauftragter
24.04.2025
Tätigkeiten im Zusammenhang mit Verkehr und innerbetrieblichem Transport in der Kfz-Werkstatt, insbesondere Rangieren von Fahrzeugen, Ein- und Ausfahren in die Werkstatt, Nutzung von Gabelstaplern und anderen Transportmitteln sowie Bewegung von Personen im Verkehrsbereich.
Alle Mitarbeiter der Werkstatt, insbesondere Kfz-Mechaniker, Staplerfahrer, Auszubildende, Kunden
| Nr. | Gefährdung | Mögliche Folgen | Risikostufe |
|---|---|---|---|
| G-001 | Kollision zwischen Fahrzeugen beim Rangieren | Sachschäden, Verletzungen | Mittel |
| G-002 | Kollision zwischen Fahrzeugen und Personen | Schwere Verletzungen, Tod | Hoch |
| G-003 | Rückwärtsfahren in engen Bereichen ohne Einweiser | Kollisionen, Quetschungen, Sachschäden | Mittel |
| G-004 | Unsachgemäße Bedienung von Gabelstaplern | Umkippen, Kollisionen, Absturz von Lasten | Hoch |
| G-005 | Ungesicherte Lasten auf Transportmitteln | Herabfallende Teile, Verletzungen | Mittel |
| G-006 | Unzureichende Kennzeichnung von Verkehrswegen | Kollisionen, Stolpern, Stürze | Mittel |
| G-007 | Überhöhte Geschwindigkeit auf dem Betriebsgelände | Kollisionen, schwere Verletzungen | Mittel |
| G-008 | Unzureichende Beleuchtung von Verkehrswegen | Kollisionen, Stürze | Mittel |
| Nr. | Maßnahme | Verantwortlich | Termin | Umgesetzt |
|---|---|---|---|---|
| M-001 | Klare Kennzeichnung von Verkehrswegen und Fußgängerbereichen | Sicherheitsbeauftragter | 30.06.2024 | Teilweise |
| M-002 | Einrichtung von Einbahnstraßensystemen wo möglich | Werkstattleiter | 31.07.2024 | Nein |
| M-003 | Installation von Spiegeln an unübersichtlichen Stellen | Werkstattleiter | 31.05.2024 | Teilweise |
| M-004 | Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Betriebsgelände (Schrittgeschwindigkeit) | Geschäftsführung | Sofort | Ja |
| M-005 | Ausbildung und regelmäßige Unterweisung von Gabelstaplerfahrern | Sicherheitsbeauftragter | Jährlich | Ja |
| M-006 | Einführung einer Einweiserpflicht beim Rückwärtsfahren in kritischen Bereichen | Werkstattleiter | Sofort | Teilweise |
| M-007 | Optimierung der Beleuchtung auf Verkehrswegen | Geschäftsführung | 31.08.2024 | Nein |
| M-008 | Bereitstellung von Ladungssicherungsmitteln | Werkstattleiter | Sofort | Ja |
| M-009 | Regelmäßige Prüfung von Transportmitteln (Gabelstapler, Hubwagen) | Sicherheitsbeauftragter | Gemäß Prüffristen | Ja |
| M-010 | Tragen von Warnwesten im Verkehrsbereich | Alle Mitarbeiter | Ständig | Teilweise |
Alle betroffenen Mitarbeiter sind anhand dieser Gefährdungsbeurteilung zu unterweisen. Die Unterweisung sollte Informationen zu Verkehrsregeln auf dem Betriebsgelände, zur Ladungssicherung und zum sicheren Verhalten im Verkehrsbereich beinhalten.
Unterweisungsintervall: Jährlich und bei Veränderungen der Verkehrswege oder -regeln
Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist regelmäßig zu überprüfen. Bei Unfällen oder Beinahe-Unfällen im Verkehrsbereich ist die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und ggf. anzupassen. Regelmäßige Kontrollen der Verkehrswege und -regeln sind durchzuführen.