Gefährdungsbeurteilung: Schweißarbeiten

Werkstatt

15.08.2023

Max Mustermann, Sicherheitsbeauftragter

15.08.2024

1. Beschreibung der Tätigkeit

Schweißarbeiten an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen mittels verschiedener Schweißverfahren (Autogenschweißen, Lichtbogenschweißen, MIG/MAG-Schweißen, WIG-Schweißen).

2. Betroffene Personen

Kfz-Mechaniker mit Schweißerprüfung, Karosseriebauer, Auszubildende unter Aufsicht

3. Identifizierte Gefährdungen und Risikobewertung

Nr. Gefährdung Mögliche Folgen Risikostufe
G-001 Brandgefahr durch Funkenflug und heiße Werkstücke Brände, Verbrennungen, Sachschäden Hoch
G-002 Gesundheitsgefährdung durch Schweißrauch und Gase Atemwegserkrankungen, Metallfieber, Langzeitschäden Hoch
G-003 Augenschäden durch UV-Strahlung (Schweißerblitz) Bindehautentzündung, Hornhautschäden, Netzhautschäden Hoch
G-004 Verbrennungsgefahr durch heiße Oberflächen und Spritzer Verbrennungen verschiedener Grade Mittel
G-005 Stromschlaggefahr bei elektrischen Schweißverfahren Elektrischer Schlag, Herzrhythmusstörungen, Tod Hoch
G-006 Explosionsgefahr bei Arbeiten an Kraftstofftanks oder in der Nähe brennbarer Stoffe Explosionen, schwere Verletzungen, Tod Hoch
G-007 Gefährdung anderer Personen durch Strahlung und Funkenflug Augenschäden, Verbrennungen Mittel

4. Schutzmaßnahmen

Nr. Maßnahme Verantwortlich Termin Umgesetzt
M-001 Schweißarbeiten nur durch qualifiziertes Personal mit gültiger Schweißerprüfung Werkstattleiter Ständig Ja
M-002 Bereitstellung und Pflege der persönlichen Schutzausrüstung (Schweißerhelm, Handschuhe, Schürze, Sicherheitsschuhe) Werkstattleiter Ständig Ja
M-003 Installation einer Absauganlage für Schweißrauch Geschäftsführung 30.09.2023 Nein
M-004 Einrichtung eines separaten Schweißbereichs mit feuerfestem Untergrund Werkstattleiter Sofort Ja
M-005 Bereitstellung von Feuerlöschern in unmittelbarer Nähe des Schweißbereichs Sicherheitsbeauftragter Sofort Ja
M-006 Aufstellung von Schweißerschutzwänden zum Schutz anderer Personen Werkstattleiter Sofort Ja
M-007 Regelmäßige Prüfung der Schweißgeräte gemäß BetrSichV Sicherheitsbeauftragter Jährlich Ja
M-008 Brandwache für mindestens 30 Minuten nach Beendigung der Schweißarbeiten Schweißer Bei jeder Schweißarbeit Ja

5. Unterweisung

Alle betroffenen Mitarbeiter sind anhand dieser Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung für Schweißarbeiten zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Unterweisungsintervall: Jährlich und bei Einführung neuer Schweißverfahren oder -geräte

6. Wirksamkeitskontrolle

Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist regelmäßig zu überprüfen. Bei Unfällen oder Beinahe-Unfällen ist die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Datum, Unterschrift Ersteller
Datum, Unterschrift Betriebsleiter