Gefährdungsbeurteilung: Mechanische Gefährdungen

Werkstatt

15.04.2024

Max Mustermann, Sicherheitsbeauftragter

15.04.2025

1. Beschreibung der Tätigkeit

Arbeiten mit mechanischen Werkzeugen und Maschinen in der Kfz-Werkstatt, insbesondere Hebebühnen, Pressen, Schleifmaschinen, Bohrmaschinen und Handwerkzeuge. Tätigkeiten umfassen Reparatur- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen, bei denen mechanische Gefährdungen auftreten können.

2. Betroffene Personen

Kfz-Mechaniker, Auszubildende, Werkstattleiter, Servicetechniker

3. Identifizierte Gefährdungen und Risikobewertung

Nr. Gefährdung Mögliche Folgen Risikostufe
G-001 Quetschgefahr an Hebebühnen und Pressen Quetschungen, Knochenbrüche, schwere Verletzungen Hoch
G-002 Schnittverletzungen durch scharfe Werkzeuge oder Metallteile Schnittwunden, Sehnenverletzungen Mittel
G-003 Einzugs- und Scherstellen an rotierenden Maschinen (Bohrmaschinen, Schleifmaschinen) Einzug von Kleidung oder Haaren, Quetschungen, Amputationen Hoch
G-004 Herabfallende Teile bei Arbeiten unter angehobenen Fahrzeugen Kopfverletzungen, Quetschungen, Prellungen Hoch
G-005 Wegfliegende Teile oder Splitter bei Schleif- oder Bohrarbeiten Augenverletzungen, Gesichtsverletzungen Mittel
G-006 Stolper- und Sturzgefahr durch Werkzeuge oder Teile am Boden Prellungen, Knochenbrüche, Kopfverletzungen Mittel
G-007 Absturz von Fahrzeugen bei unsachgemäßer Sicherung Schwere Quetschungen, Knochenbrüche, Tod Hoch

4. Schutzmaßnahmen

Nr. Maßnahme Verantwortlich Termin Umgesetzt
M-001 Regelmäßige Prüfung aller Hebebühnen und Pressen gemäß BetrSichV Werkstattleiter Jährlich Ja
M-002 Bereitstellung und Pflege geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Sicherheitsschuhe) Werkstattleiter Ständig Ja
M-003 Unterweisung aller Mitarbeiter zum sicheren Umgang mit mechanischen Werkzeugen und Maschinen Sicherheitsbeauftragter Jährlich Ja
M-004 Installation von Schutzvorrichtungen an Maschinen mit Einzugs- und Scherstellen Werkstattleiter Sofort Ja
M-005 Kennzeichnung von Gefahrenbereichen und Sicherheitsabständen Sicherheitsbeauftragter 30.04.2024 Nein
M-006 Regelmäßige Wartung und Prüfung aller Werkzeuge und Maschinen Werkstattleiter Monatlich Ja
M-007 Einführung einer "Zwei-Personen-Regel" für besonders gefährliche Arbeiten Werkstattleiter Sofort Ja
M-008 Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz sicherstellen (5S-Prinzip) Alle Mitarbeiter Täglich Ja

5. Unterweisung

Alle betroffenen Mitarbeiter sind anhand dieser Gefährdungsbeurteilung und der entsprechenden Betriebsanweisungen zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Unterweisungsintervall: Jährlich und bei Einführung neuer Werkzeuge oder Maschinen

6. Wirksamkeitskontrolle

Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist regelmäßig zu überprüfen. Bei Unfällen oder Beinahe-Unfällen ist die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und ggf. anzupassen. Regelmäßige Sicherheitsbegehungen sind durchzuführen, um die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu kontrollieren.

Datum, Unterschrift Ersteller
Datum, Unterschrift Betriebsleiter