Gefährdungsbeurteilung: Hebebühne

Werkstatt

10.07.2023

Max Mustermann, Sicherheitsbeauftragter

10.07.2024

1. Beschreibung der Tätigkeit

Heben und Senken von Kraftfahrzeugen mittels Hebebühne zur Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten.

2. Betroffene Personen

Kfz-Mechaniker, Auszubildende, Werkstattleiter

3. Identifizierte Gefährdungen und Risikobewertung

Nr. Gefährdung Mögliche Folgen Risikostufe
G-001 Quetschgefahr beim Heben und Senken Quetschungen, Knochenbrüche, schwere Verletzungen Hoch
G-002 Absturzgefahr des Fahrzeugs bei unsachgemäßer Beladung Schwere Verletzungen, Todesfall Hoch
G-003 Verletzungsgefahr durch herabfallende Teile Kopfverletzungen, Quetschungen Mittel
G-004 Stolpergefahr durch Kabel und Schläuche Sturzverletzungen Mittel
G-005 Gefahr durch unbeabsichtigtes Absenken Quetschungen, schwere Verletzungen Hoch

4. Schutzmaßnahmen

Nr. Maßnahme Verantwortlich Termin Umgesetzt
M-001 Regelmäßige Prüfung der Hebebühne gemäß BetrSichV Werkstattleiter Jährlich Ja
M-002 Unterweisung der Mitarbeiter zur sicheren Bedienung Sicherheitsbeauftragter Jährlich und bei Neueinstellung Ja
M-003 Kennzeichnung des Gefahrenbereichs Werkstattleiter Sofort Nein
M-004 Bereitstellung und Pflege der Betriebsanweisung Sicherheitsbeauftragter Sofort Ja
M-005 Sicherstellung der Lastaufnahmepunkte gemäß Herstellerangaben Alle Mitarbeiter Bei jeder Benutzung Ja

5. Unterweisung

Alle betroffenen Mitarbeiter sind anhand dieser Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Unterweisungsintervall: Jährlich und bei Neueinstellung

6. Wirksamkeitskontrolle

Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist regelmäßig zu überprüfen. Bei Unfällen oder Beinahe-Unfällen ist die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Datum, Unterschrift Ersteller
Datum, Unterschrift Betriebsleiter