Gefährdungsbeurteilung: Elektrische Gefährdungen

Werkstatt

16.04.2024

Max Mustermann, Sicherheitsbeauftragter

16.04.2025

1. Beschreibung der Tätigkeit

Arbeiten an elektrischen Anlagen und Komponenten in der Kfz-Werkstatt, insbesondere an der Fahrzeugelektrik, Hochvolt-Systemen bei Elektro- und Hybridfahrzeugen, sowie Nutzung elektrischer Werkzeuge und Anlagen. Tätigkeiten umfassen Diagnose, Reparatur und Wartung elektrischer Systeme in Fahrzeugen.

2. Betroffene Personen

Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Hochvolt-Techniker, Auszubildende, Werkstattleiter

3. Identifizierte Gefährdungen und Risikobewertung

Nr. Gefährdung Mögliche Folgen Risikostufe
G-001 Elektrischer Schlag bei Arbeiten an Hochvolt-Systemen (E-/Hybridfahrzeuge) Herzrhythmusstörungen, Verbrennungen, Tod Hoch
G-002 Elektrischer Schlag bei Arbeiten an der 12V/24V-Fahrzeugelektrik Verbrennungen, Muskelkontraktionen, Schreckreaktionen Mittel
G-003 Defekte elektrische Anlagen, Verlängerungskabel oder Ladegeräte Elektrischer Schlag, Verbrennungen, Brand Mittel
G-004 Elektrostatische Entladungen bei Arbeiten an Kraftstofftanks Explosionen, Verbrennungen, Tod Hoch
G-005 Elektrostatische Entladungen bei Lackierarbeiten Brand, Explosion, Verbrennungen Mittel
G-006 Kurzschlüsse und Lichtbogenbildung Verbrennungen, Augenschäden, Brand Hoch
G-007 Beschädigung von Hochvolt-Komponenten (Batterien, Kabel) Elektrischer Schlag, Austritt von Elektrolyt, Brand Hoch

4. Schutzmaßnahmen

Nr. Maßnahme Verantwortlich Termin Umgesetzt
M-001 Arbeiten an Hochvolt-Systemen nur durch qualifiziertes Personal (mind. Stufe 2) Werkstattleiter Ständig Ja
M-002 Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen zum Umgang mit elektrischen Gefährdungen Sicherheitsbeauftragter Jährlich Ja
M-003 Bereitstellung isolierter Werkzeuge und persönlicher Schutzausrüstung (Isolierhandschuhe, Gesichtsschutz) Werkstattleiter Sofort Ja
M-004 Einrichtung eines separaten, gekennzeichneten Bereichs für Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen Geschäftsführung 30.06.2024 Nein
M-005 Regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 Elektrofachkraft Gemäß Prüffristen Ja
M-006 Bereitstellung von Spannungsprüfern und Absperrvorrichtungen Werkstattleiter Sofort Ja
M-007 Installation von FI-Schutzschaltern an allen Stromkreisen Elektrofachkraft Bereits umgesetzt Ja
M-008 Erdung von Fahrzeugen bei Arbeiten an Kraftstoffsystemen Alle Mitarbeiter Bei jeder Tätigkeit Ja
M-009 Erstellung und Bereitstellung von Arbeitsanweisungen für die Freischaltung von Hochvoltsystemen Sicherheitsbeauftragter 30.04.2024 Nein

5. Unterweisung

Alle betroffenen Mitarbeiter sind anhand dieser Gefährdungsbeurteilung und der entsprechenden Betriebsanweisungen zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Unterweisungsintervall: Jährlich und bei Einführung neuer Fahrzeugtypen oder Technologien

6. Wirksamkeitskontrolle

Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist regelmäßig zu überprüfen. Bei Unfällen oder Beinahe-Unfällen ist die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und ggf. anzupassen. Regelmäßige Sicherheitsbegehungen sind durchzuführen, um die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu kontrollieren.

Datum, Unterschrift Ersteller
Datum, Unterschrift Betriebsleiter