Werkstatt/Lager
22.04.2024
Max Mustermann, Sicherheitsbeauftragter
22.04.2025
Tätigkeiten in der Kfz-Werkstatt und im Lager, bei denen Brand- und Explosionsgefährdungen auftreten können, insbesondere Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, Schweißarbeiten, Lagerung von Gefahrstoffen sowie Arbeiten an Kraftstoffsystemen und Batterien.
Alle Mitarbeiter der Werkstatt, insbesondere Kfz-Mechaniker, Schweißer, Lagermitarbeiter, Auszubildende
| Nr. | Gefährdung | Mögliche Folgen | Risikostufe |
|---|---|---|---|
| G-001 | Entzündung von Kraftstoffen (Benzin, Diesel) bei Reparaturarbeiten | Brände, Verbrennungen, Sachschäden, Tod | Hoch |
| G-002 | Entzündung von Lösemitteln, Lacken und Reinigungsmitteln | Brände, Verbrennungen, Sachschäden | Hoch |
| G-003 | Funkenbildung bei Schweißarbeiten in der Nähe brennbarer Stoffe | Brände, Explosionen, Verbrennungen, Tod | Hoch |
| G-004 | Unsachgemäße Lagerung von Gefahrstoffen | Brände, Explosionen, chemische Reaktionen | Mittel |
| G-005 | Bildung explosionsfähiger Atmosphäre bei Arbeiten an Kraftstofftanks | Explosionen, schwere Verbrennungen, Tod | Hoch |
| G-006 | Kurzschlüsse und Überhitzung bei Arbeiten an elektrischen Anlagen | Brände, Verbrennungen, Sachschäden | Mittel |
| G-007 | Thermische Reaktion von Lithium-Ionen-Batterien (Thermal Runaway) | Brände, Explosionen, Freisetzung giftiger Gase | Hoch |
| G-008 | Gasflaschen (Acetylen, Sauerstoff) bei Schweißarbeiten | Explosionen, Brände, Druckwellen | Hoch |
| Nr. | Maßnahme | Verantwortlich | Termin | Umgesetzt |
|---|---|---|---|---|
| M-001 | Einrichtung eines separaten, feuerfesten Gefahrstofflagers mit Auffangwannen | Geschäftsführung | 30.06.2024 | Teilweise |
| M-002 | Installation von Brandmelde- und Löschanlagen | Geschäftsführung | 31.08.2024 | Nein |
| M-003 | Bereitstellung geeigneter Feuerlöscher (Klassen A, B, C, D) in ausreichender Anzahl | Sicherheitsbeauftragter | Sofort | Ja |
| M-004 | Regelmäßige Brandschutzübungen und Unterweisung aller Mitarbeiter | Sicherheitsbeauftragter | Halbjährlich | Teilweise |
| M-005 | Einrichtung eines separaten Schweißbereichs mit feuerfestem Untergrund | Werkstattleiter | 31.05.2024 | Nein |
| M-006 | Spezielle Arbeitsanweisung für Arbeiten an Kraftstoffsystemen | Sicherheitsbeauftragter | 30.04.2024 | Nein |
| M-007 | Erdung von Fahrzeugen bei Arbeiten an Kraftstoffsystemen | Alle Mitarbeiter | Bei jeder Tätigkeit | Ja |
| M-008 | Sichere Lagerung und Handhabung von Gasflaschen (Sicherung gegen Umfallen, Trennung von brennbaren Stoffen) | Werkstattleiter | Sofort | Ja |
| M-009 | Einrichtung eines speziellen Bereichs für Arbeiten an Lithium-Ionen-Batterien | Geschäftsführung | 31.07.2024 | Nein |
| M-010 | Rauchverbot in der gesamten Werkstatt und im Lagerbereich | Geschäftsführung | Sofort | Ja |
Alle betroffenen Mitarbeiter sind anhand dieser Gefährdungsbeurteilung und der entsprechenden Betriebsanweisungen zu unterweisen. Die Unterweisung sollte praktische Übungen zur Brandbekämpfung und zum Verhalten im Brandfall beinhalten.
Unterweisungsintervall: Jährlich und bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren
Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist regelmäßig zu überprüfen. Bei Bränden oder Beinahe-Bränden ist die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und ggf. anzupassen. Regelmäßige Kontrollen der Brandschutzeinrichtungen und Feuerlöscher sind durchzuführen.