Gefährdungsbeurteilung: Biologische Gefährdungen

Werkstatt

23.04.2024

Max Mustermann, Sicherheitsbeauftragter

23.04.2025

1. Beschreibung der Tätigkeit

Tätigkeiten in der Kfz-Werkstatt, bei denen biologische Gefährdungen auftreten können, insbesondere Arbeiten an Klimaanlagen, Kontakt mit kontaminierten Filtern, Abfällen oder Abwässern, sowie Reinigungsarbeiten in Fahrzeugen.

2. Betroffene Personen

Kfz-Mechaniker, Klimaanlagentechniker, Reinigungspersonal, Auszubildende

3. Identifizierte Gefährdungen und Risikobewertung

Nr. Gefährdung Mögliche Folgen Risikostufe
G-001 Kontakt mit Schimmelpilzen bei Arbeiten an Klimaanlagen Allergien, Atemwegserkrankungen, Asthma Mittel
G-002 Legionellengefahr bei Wartung von Klimaanlagen Legionärskrankheit, Pontiac-Fieber Mittel
G-003 Kontakt mit kontaminierten Innenraumfiltern Allergien, Atemwegserkrankungen Mittel
G-004 Kontakt mit biologisch kontaminierten Abfällen (gebrauchte Handschuhe, Lappen) Hautinfektionen, Allergien Niedrig
G-005 Reinigung stark verschmutzter Fahrzeuginnenräume Infektionen, Allergien, Hautreizungen Mittel
G-006 Kontakt mit Körperflüssigkeiten bei Unfallfahrzeugen Infektionen (Hepatitis, HIV) Mittel
G-007 Stehende Gewässer in Fahrzeugen (z.B. nach Wasserschäden) Schimmelbildung, Bakterienwachstum, Infektionen Mittel
G-008 Tierkontakt bei Reparatur von Fahrzeugen (Nagetiere, Insekten) Bisse, Stiche, Infektionen, allergische Reaktionen Niedrig

4. Schutzmaßnahmen

Nr. Maßnahme Verantwortlich Termin Umgesetzt
M-001 Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (Atemschutz, Handschuhe, Schutzbrille) Werkstattleiter Ständig Ja
M-002 Spezielle Arbeitsanweisung für Arbeiten an Klimaanlagen Sicherheitsbeauftragter 31.05.2024 Nein
M-003 Verwendung von Desinfektionsmitteln bei Reinigungsarbeiten Werkstattleiter Sofort Ja
M-004 Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Werkzeugen und Arbeitsflächen Alle Mitarbeiter Täglich Teilweise
M-005 Fachgerechte Entsorgung von kontaminierten Abfällen Alle Mitarbeiter Ständig Ja
M-006 Bereitstellung von Händedesinfektionsmitteln Werkstattleiter Sofort Ja
M-007 Unterweisung zum hygienischen Arbeiten Sicherheitsbeauftragter Jährlich Teilweise
M-008 Spezielle Schutzmaßnahmen bei Arbeiten an Unfallfahrzeugen mit Blut- oder Körperflüssigkeitskontakt Werkstattleiter Bei Bedarf Teilweise
M-009 Angebot von Impfungen (z.B. Hepatitis, Tetanus) Personalabteilung Nach Bedarf Ja
M-010 Regelmäßige Überprüfung der Klimaanlagen auf Legionellen Werkstattleiter Jährlich Nein

5. Unterweisung

Alle betroffenen Mitarbeiter sind anhand dieser Gefährdungsbeurteilung zu unterweisen. Die Unterweisung sollte Informationen zu Hygienemaßnahmen, zum Umgang mit kontaminierten Materialien und zum Erkennen von biologischen Gefährdungen beinhalten.

Unterweisungsintervall: Jährlich

6. Wirksamkeitskontrolle

Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist regelmäßig zu überprüfen. Bei Häufung von Infektionen oder allergischen Reaktionen ist die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und ggf. anzupassen. Regelmäßige Kontrollen der Hygienemaßnahmen sind durchzuführen.

Datum, Unterschrift Ersteller
Datum, Unterschrift Betriebsleiter