Werkstatt
23.04.2024
Max Mustermann, Sicherheitsbeauftragter
23.04.2025
Tätigkeiten in der Kfz-Werkstatt, bei denen biologische Gefährdungen auftreten können, insbesondere Arbeiten an Klimaanlagen, Kontakt mit kontaminierten Filtern, Abfällen oder Abwässern, sowie Reinigungsarbeiten in Fahrzeugen.
Kfz-Mechaniker, Klimaanlagentechniker, Reinigungspersonal, Auszubildende
| Nr. | Gefährdung | Mögliche Folgen | Risikostufe |
|---|---|---|---|
| G-001 | Kontakt mit Schimmelpilzen bei Arbeiten an Klimaanlagen | Allergien, Atemwegserkrankungen, Asthma | Mittel |
| G-002 | Legionellengefahr bei Wartung von Klimaanlagen | Legionärskrankheit, Pontiac-Fieber | Mittel |
| G-003 | Kontakt mit kontaminierten Innenraumfiltern | Allergien, Atemwegserkrankungen | Mittel |
| G-004 | Kontakt mit biologisch kontaminierten Abfällen (gebrauchte Handschuhe, Lappen) | Hautinfektionen, Allergien | Niedrig |
| G-005 | Reinigung stark verschmutzter Fahrzeuginnenräume | Infektionen, Allergien, Hautreizungen | Mittel |
| G-006 | Kontakt mit Körperflüssigkeiten bei Unfallfahrzeugen | Infektionen (Hepatitis, HIV) | Mittel |
| G-007 | Stehende Gewässer in Fahrzeugen (z.B. nach Wasserschäden) | Schimmelbildung, Bakterienwachstum, Infektionen | Mittel |
| G-008 | Tierkontakt bei Reparatur von Fahrzeugen (Nagetiere, Insekten) | Bisse, Stiche, Infektionen, allergische Reaktionen | Niedrig |
| Nr. | Maßnahme | Verantwortlich | Termin | Umgesetzt |
|---|---|---|---|---|
| M-001 | Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (Atemschutz, Handschuhe, Schutzbrille) | Werkstattleiter | Ständig | Ja |
| M-002 | Spezielle Arbeitsanweisung für Arbeiten an Klimaanlagen | Sicherheitsbeauftragter | 31.05.2024 | Nein |
| M-003 | Verwendung von Desinfektionsmitteln bei Reinigungsarbeiten | Werkstattleiter | Sofort | Ja |
| M-004 | Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Werkzeugen und Arbeitsflächen | Alle Mitarbeiter | Täglich | Teilweise |
| M-005 | Fachgerechte Entsorgung von kontaminierten Abfällen | Alle Mitarbeiter | Ständig | Ja |
| M-006 | Bereitstellung von Händedesinfektionsmitteln | Werkstattleiter | Sofort | Ja |
| M-007 | Unterweisung zum hygienischen Arbeiten | Sicherheitsbeauftragter | Jährlich | Teilweise |
| M-008 | Spezielle Schutzmaßnahmen bei Arbeiten an Unfallfahrzeugen mit Blut- oder Körperflüssigkeitskontakt | Werkstattleiter | Bei Bedarf | Teilweise |
| M-009 | Angebot von Impfungen (z.B. Hepatitis, Tetanus) | Personalabteilung | Nach Bedarf | Ja |
| M-010 | Regelmäßige Überprüfung der Klimaanlagen auf Legionellen | Werkstattleiter | Jährlich | Nein |
Alle betroffenen Mitarbeiter sind anhand dieser Gefährdungsbeurteilung zu unterweisen. Die Unterweisung sollte Informationen zu Hygienemaßnahmen, zum Umgang mit kontaminierten Materialien und zum Erkennen von biologischen Gefährdungen beinhalten.
Unterweisungsintervall: Jährlich
Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist regelmäßig zu überprüfen. Bei Häufung von Infektionen oder allergischen Reaktionen ist die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und ggf. anzupassen. Regelmäßige Kontrollen der Hygienemaßnahmen sind durchzuführen.