Gültig ab: 20.04.2024

BETRIEBSANWEISUNG
Lacke und Lösungsmittel

GHS02
Entzündbar
GHS07
Achtung
(Gesundheitsschädlich)
GHS08
Gesundheitsgefahr
GHS09
Umweltgefährlich

Anwendungsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für den Umgang mit Lacken und Lösungsmitteln in der Kfz-Werkstatt. Sie betrifft insbesondere folgende Produkte:

Hinweis: Besondere Vorsicht ist bei 2K-Produkten mit Isocyanaten geboten, die schwere Atemwegserkrankungen verursachen können.

Ort, Datum
Unterschrift Betriebsleiter