Gültig ab: 01.05.2024

BETRIEBSANWEISUNG
Kraftstoffe und Additive

GHS02
Entzündbar
GHS07
Achtung
(Gesundheitsschädlich)
GHS09
Umweltgefährlich
GHS08
Gesundheitsgefahr

Anwendungsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für den Umgang mit Kraftstoffen und Additiven in der Kfz-Werkstatt. Sie betrifft insbesondere folgende Produkte:

Hinweis: Besondere Vorsicht ist bei Benzin geboten, da es hochentzündlich ist und bereits bei Raumtemperatur explosive Dampf-Luft-Gemische bilden kann.

Ort, Datum
Unterschrift Betriebsleiter