Diese Betriebsanweisung gilt für den Umgang mit Kältemitteln für Fahrzeugklimaanlagen in der Kfz-Werkstatt. Sie betrifft insbesondere folgende Produkte:
- R134a (Tetrafluorethan)
- R1234yf (2,3,3,3-Tetrafluorpropen)
- R744 (CO₂)
- Kältemaschinenöle
Hinweis: Arbeiten an Klimaanlagen dürfen nur von Personen mit entsprechender Sachkunde gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung durchgeführt werden.