Gültig ab: 15.04.2024

BETRIEBSANWEISUNG
Kältemittel für Klimaanlagen

GHS04
Gase unter Druck
GHS07
Achtung
(Gesundheitsschädlich)
GHS09
Umweltgefährlich

Anwendungsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für den Umgang mit Kältemitteln für Fahrzeugklimaanlagen in der Kfz-Werkstatt. Sie betrifft insbesondere folgende Produkte:

Hinweis: Arbeiten an Klimaanlagen dürfen nur von Personen mit entsprechender Sachkunde gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung durchgeführt werden.

Ort, Datum
Unterschrift Betriebsleiter