Diese Betriebsanweisung gilt für den Umgang mit Gefahrstoffen in der Kfz-Werkstatt. Sie betrifft insbesondere folgende Stoffe:
- Kraftstoffe (Benzin, Diesel)
- Motoröle und Getriebeöle
- Bremsflüssigkeit
- Kühlerfrostschutz
- Batteriesäure
- Reinigungsmittel und Entfetter
- Lacke, Grundierungen und Verdünner
- Klebstoffe und Dichtmassen
- Kältemittel für Klimaanlagen